BRH Rettungshundestaffel Mittelsachsen e. V.

112 – Tag des europäischen NOTRUFS

Tag des europäischen Notrufs 112

Uns erreichen immer wieder Fragen, wen man anrufen kann, wenn ein Kind oder eine Person aus dem Verwandten-/Bekanntenkreis vermisst wird.

Den heutigen Tag des Notrufs möchten wir nutzen, Hinweise zum Handeln mitzugeben.

Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den NOTRUF 110.

Sie können auch die NOTRUFZENTRALE 112 anrufen !

Die Zuständigkeit für die Suche nach Personen und damit die Einsatzleitung liegt grundsätzlich bei der Polizei.

Wird bei der Polizei eine Vermisstenanzeige erstattet, nehmen die Beamten zunächst eine GEFAHRENEINSCHÄTZUNG vor.

Bei einer erwachsenen Person, die vermisst wird, muss zusätzlich eine Gesundheits- oder Lebensgefahr vorliegen, bevor groß angelegte Suchaktionen sofort gestartet werden.

Anders sieht es bei vermissten Kindern und Jugendlichen aus – hier können sofort Suchmaßnahmen eingeleitet werden. Denn im Gegensatz zu Erwachsenen dürfen sich Kinder und Jugendliche nicht aufhalten, wo sie möchten. Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kommt ein Kind beispielsweise nicht zu einer verabredeten Zeit nach Hause oder in die Schule, wird von einer Gefahr für das Kind ausgegangen.

Eine Suchaktion ist nur sinnvoll, wenn sich die Person wahrscheinlich nur zu Fuß bewegt. Wenn sie sich mit einem Fahrzeug bewegt, wird eine Fahndung durch die Polizei erfolgen.

So individuell eine Person ist, so individuell kann die Suchaktion sein.

Die Polizei trifft die Entscheidung über die geeignete Suchaktion:

– Suche mit Hunden ( Mantrailer,Flächensuchhund)

– Menschenkette, Suchtrupps

– Hubschrauber

– u.a.

und alarmiert geeignete Kräfte:

– Rettungshundestaffeln

– Wasserrettung

– Höhenrettung

– THW, Feuerwehr

– u.a.

Der Verbund sächsischer Rettungshunde ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner der Polizei Sachsen sowie der Feuerwehren im Freistaat und ist in der Lage, zeitnah am Einsatzort die Suche nach vermissten Personen aufzunehmen, und die Sucheinsätze eigenverantwortlich zu führen.

Der Verbund der anerkannten Hilfsorganisationen im sächsischen Rettungshundewesen, auch „Verbund sächsischer Rettungshunde“ genannt, ist ein Zusammenschluss der sächsischen Rettungshundestaffeln von Arbeiter-Samariter-Bund, Bundesverband Rettungshunde, Deutschem Rotem Kreuz, Johannitern, DLRG und Technischem Hilfswerk. Sie haben es sich zum Ziel gemacht, durch die Bündelung von Ressourcen und gemeinsamen Ausbildungs- und Einsatzgrundsätzen vermisste Personen in unwegsamen Geländen zu suchen und zu retten.

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